Es ist Zeit für ein Umdenken. Krankheiten bestimmen
den Alltag sehr vieler Menschen – Schmerzen,
körperliches Eingeschränktsein, verminderte Anteilnahme
am Leben, Verlust der Lebensqualität und Freude – eine
Symptomatik, welche für viele Menschen das Leben selbst
zur Qual werden lässt. – Auch psychischer Leidensdruck
kann für die Betroffenen zum allgegenwärtigen
Spießrutenlauf werden.
Prof. Dr. med. Daniel Hell kommt im Gesundheitsmagazin
„Sprechstunde“ zu folgender Feststellung: „90
Prozent aller Menschen, die Suizid begingen, litten an
einer Depression oder einer anderen diagnostizierbaren
psychischen Störung oder Suchterkrankung.“
Die Weltgesundheitsorganisation spricht in ihrem
Pressedossier „Psychische Gesundheit: neues Verständnis
– neue Hoffnung“ davon, dass 60 Prozent diverser
psychischer Krankheiten im Wege verordneter Therapien
erfolgreich behandelt werden könnten. Der verbleibende
Rest gilt entsprechend als „nicht therapierbar“.
Insofern nun das Leben für einen gewissen Personenkreis
kranker, leidender Menschen erwiesenermaßen ein
beständiges Martyrium darstellt, ist deren Forderung nach
Sterbehilfe durchaus nachvollziehbar.
RAHMENBEDINGUNGEN SCHAFFEN
Die Niederlande, Belgien, Luxemburg und die Schweiz gelten
in Europa als Vorreiter, welche im Wege verschiedener
Regelungen die Sterbehilfe legalisieren. Deutschland ist
hiervon bisher weit entfernt. Zwar gibt es die
Möglichkeit mittels einer Patientenverfügung den
Sterbeprozess zu beschleunigen, dennoch wird von der
Verabreichung bzw. Bereitstellung wirksamer und probater
Mittel abgesehen, welche ein schmerzfreies Sterben
garantieren würden.
In einer repräsentativen Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare wurden im
Auftrag des Spiegel-Magazins Mediziner unterschiedlicher
Couleur befragt, inwiefern sie eine Sterbehilfe
befürworten würden. Wortwörtlich heißt es im Bericht:
„Fast 40 Prozent können sich vorstellen, selbst
Patienten beim Suizid zu helfen. ... Fast die Hälfte der
Ärzte (44,5 Prozent) würde sich bei eigener schwerer,
unheilbarer Krankheit wünschen, dass ein Kollege ihnen
beim Suizid helfen darf. Fast ein Drittel (31,5 Prozent)
wünscht sich das für die Möglichkeit der aktiven
Sterbehilfe.“ (Spiegel vom 22.11.2008, „Umfrage: Ein
Drittel deutscher Ärzte befürwortet Sterbehilfe“)
Im Wege des Solidaritätsaufrufes „Pro Sterbehilfe“
haben bemerkenswerter Weise zwischenzeitlich eine Vielzahl
von Ärzten, Professoren und andere in sozialen Berufen
tätige Personen ihre Stimme für die Sterbehilfe und
gegen die derzeitigen unzureichenden
„Kompromisslösungen“, die den leidenden Menschen
fernerhin seinem Siechtum überlassen, erhoben.
Kranken Menschen muss die Möglichkeit zugestanden werden,
ihrem aus Leiden und Schmerzen bestehenden Teufelskreis zu
entkommen.
EIN UNLIEBSAMES THEMA
Wer suizidale Absichten äußert, erfährt von Seiten der
Gesellschaft zumeist Unverständnis. Das ist ein
unliebsames Thema. Der Mensch muss funktionieren.
Optimismus und Motivation in allen Lebenssituationen zu
wahren, wird uns durch eine alles schönredende
Meinungsbildung oftmals suggeriert. Wenn wir krank sind,
brauchen wir nur die umworbenen Medikamente nehmen. –
Gesundheit ist schließlich Allgemeingut. Das Leben muss
verlängert werden. Der medizinische Fortschritt feiert
entsprechend Hochkonjunktur. Dem Altwerden begegnen wir
mit Anti-Aging-Mitteln. – „Für jedes Problem, gibt es
eine Lösung!“, so lautet das Motto im Mainstream der
Gegenwart.
Oftmals ist es auch Ignoranz, mit der man solchen Menschen
begegnet, die aufgrund ihres Leidens, ihrer Schmerzen den
Wunsch eines Freitodes bekunden. – Psychisch und
körperlich gesunde Menschen, deren Leben meistens in
geordneten Bahnen verläuft, sind nicht selten
überfordert, werden sie damit konfrontiert, dass ein
anderer Mensch sterben möchte. Was nicht sein kann, darf
partout nicht sein! – Im subjektiven Werteverständnis
eines gesunden Menschen sind lediglich die Umstände zu
ändern – im Falle psychisch kranker Menschen, die
bereits Jahre mit ihrer häufig ausweglosen Situation zu
kämpfen haben, sind nach Meinung Nichtbetroffener
freilich „einfach“ andere Therapiemaßnahmen
anzusetzen. Und im Falle körperlich leidender Menschen
ist zwar die Forderung nach Sterbehilfe in größerem
Maße begründet, aber solche Regelung darf an sich im
realen Leben nicht stattfinden, nicht zuletzt deshalb, da
man da schnell an unschöne Entwicklungen und Ereignisse
der Vergangenheit denken möchte. – Politiker sind die
Entscheidungsträger – Gesetzesänderungen obliegen
ihrer Befugnis. – Schwer körperlich kranke Menschen
amtieren aber nicht als Politiker, genauso wenig Personen,
die einem psychischen Leiden erliegen. – Zuletzt
erfahren kranke Menschen nicht die ersehnte Hilfestellung
– was bleibt, ist nicht selten der Suizidversuch.
REGELUNGEN DER STERBEHILFE EIGNEN SICH ZUR
SUIZIDPRÄVENTION
Mehr als 100.000 Suizidversuche werden jährlich allein in
Deutschland verübt. Statistisch gesehen scheitern in etwa
90 Prozent dieser Versuche.
Viele Menschen wählen den Freitod aus dem Affekt heraus
– manchmal lediglich aus Gründen einer gescheiterten
Beziehung, aus Gründen eines Jobverlusts oder
ähnlichem.
Selbstmordversuche mit deren teils verheerenden Folgen
würden dezimiert, gäbe es Anlaufstellen für kranke
Menschen. –
Wer suizidale Absichten äußert, muss gegenwärtig mit
der Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie rechnen.
Mehrfach berichten Betroffene hinsichtlich der in
Psychiatrien vorherrschenden Zustände von
menschenunwürdigen Verfahrensweisen, welche sich unter
anderem in der Beschneidung der persönlichen Freiheit
äußern, der Auferlegung eines stocksteifen Regelwerks,
der Pflicht zur Einnahme starker Psychopharmaka; ebenfalls
wird die Situation der vielmals unbegründeten
Zwangsfixierungen beklagt, welche mittels Willkür und
Gewalt erfolgen.
„Wer in die Psychiatrie zwangseingewiesen wird, verliert
sein Grundrecht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit.“, heißt es in dem Beitrag
„Psychiatriefalle“ der ARD-Sendung „Ratgeber
Recht“, worin sehr anschaulich die nach wie vor
aktuellen skandalösen Vorkommnisse innerhalb
psychiatrischer Einrichtungen anhand verschiedener
Fallbeispiele dokumentiert werden.
Wer stark suizidgefährdet ist, wird erfahrungsgemäß das
Aufsuchen zuständiger Ärzte und Therapeuten vermeiden,
da er weiß, dass dies mit hoher Wahrscheinlichkeit für
ihn eine „Sicherheitsverwahrung“ in einer Anstalt für
psychisch Kranke nach sich zieht.
Die Folgen dieser gängigen Praxis fördern in vielen
Fällen die Isolation und empfundene Ausweglosigkeit der
Sterbewilligen.
Viele Suizidversuche würden nicht unternommen, bestünde
die Möglichkeit sich an qualifizierte Ärzte zu wenden,
die nicht sogleich Zwangseinweisungen oder dergleichen
veranlassen wie das im Allgemeinen dem derzeitigen
Standardverfahren entspricht.
Hätten kranke, leidende Menschen die Möglichkeit einen
Antrag auf Freitodbegleitung bzw. Sterbehilfe zu stellen,
hätte dies zur Folge, dass die Betroffenen zunächst
einmal eine Anlaufstelle hätten.
Im Wege der Feststellung, ob der Antragsteller überhaupt
erforderliche Kriterien erfüllt, sodass im Fall der
Fälle ein wirkendes Medikament – es sei beispielsweise
das Barbiturat „Natrium-Pentobarbital“ genannt –
verschrieben werden könnte, würde beigeordnet eine
Suizidprävention stattfinden.
Erfolgreiche Strategien zur Suizidprävention können erst
dann greifen, wenn Menschen sich zum einen frei
hinsichtlich ihrer etwaigen suizidalen Absichten äußern
können (ohne deshalb Gefahr laufen zu müssen, in
„Psychiatriegefängnisse“ gesperrt zu werden),
woraufhin im zweiten Schritt eine an die Wurzeln reichende
Ursachenforschung betrieben werden kann.
Selbstmordversuche könnten drastisch eingeschränkt
werden, würde das Thema der Sterbehilfe für leidende
Menschen enttabuisiert.
Vorrang hinsichtlich eines Ersuchens auf Sterbehilfe wäre
von Seiten der Ärzte auf jeden Fall körperlich
geschädigten Personen zu geben. Aber dennoch mögen auch
psychische Erkrankungen ein solches Leid darstellen, dass
ein Hilfeersuchen betroffener Personen nicht kategorisch
abgelehnt werden sollte.
Begleitende Therapien stellen sich fernerhin als sinnvoll
dar, sofern dieselben allerdings keinen gewünschten
Erfolg im Sinne einer Suizidprävention nach sich ziehen,
sollte letztlich dem freien Willen des Menschen
entsprochen werden.
Da die Möglichkeiten, derartige Hilfeleistungen in
Anspruch zu nehmen, gegenwärtig mehr utopisch sind, sehen
sich potenzielle Suizidenten vielmals gezwungen einen
Selbstmordversuch zu unternehmen – mit teils fatalen
Konsequenzen!
Der Mensch sollte niemals als Zahl
innert irgendwelcher Statistiken zum Kostenfaktor
degradiert werden. – Dennoch entspricht es den
Tatsachen, dass es das Gesundheitswesen Jahr um Jahr
Hunderte Millionen Euro kostet, Überlebende eines
Suizidversuches einer beruflichen Rehabilitation oder
Frühberentung zu überführen (Therapie-Zentrum für
Suizidgefährdete (TZS), Schweiberer, Ruchhotz, Pajonk
1995).
Die Qualen, welche schwerste körperliche
(Mehrfach-)Verletzungen mit sich bringen, werden dem
Menschen, trotz bereits vorangegangener Leiden, noch
zusätzlich aufgebürdet. Sein Wunsch zu sterben wird
nicht respektiert – es wird alles unternommen, ihn ins
Leben zurückzumanövrieren – ob die Person ihr Dasein
hernach als schwer gehandicapter Mensch fristen muss, ist
nicht von Relevanz.
Um diesen grotesken Kreislauf zu durchbrechen, erfordert
es Gesetzesänderungen. Leidende Menschen sollten die
Möglichkeit haben, Hilfe in Anspruch nehmen zu
dürfen.
Die Sterbehilfe wie sie derzeit auch in anderen
europäischen Ländern geleistet wird, erweist sich als
gewichtiges Instrument, um einerseits Abhilfe im Falle
untragbaren Leidens zu schaffen, andererseits ist sie
Mittel der Suizidprävention, da unüberlegtes
Affekthandeln vermieden werden kann.
AUFRUF ZUR UNTERSTÜTZUNG
Wir müssen alle dereinst sterben. Die aktuellen
Regelungen innerhalb der Politik sind nicht geeignet uns
ein würdevolles, humanes und vor allem schmerzfreies
Sterben zu garantieren.
Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen. Es liegt in
unserer Hand die Dinge zu unseren Gunsten zu ändern.
Alte Menschen in Altenpflegeheimen werden oftmals über
Jahre hinweg an Maschinen am Leben gehalten. Ebenso ergeht
es Menschen, die durch Unfälle oder dergleichen
beständig ans Bett gefesselt sind. – Wir können jetzt
dagegen aufstehen, im Interesse derer, die leiden und auch
unser eigenes Wohl betreffend.
Die Interessenvertretung körperlich und psychisch
leidender Menschen ruft zum Mitzeichnen und Unterstützen
ihrer Petitionen auf.
Investieren Sie fünf Minuten Ihrer Zeit, um eine oder
bestenfalls beide der nachstehenden Petitionen über die
angegebene Verlinkung zu unterstützen bzw. dem
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zukommen zu
lassen.
Interessenvertretung körperlich und psychisch leidender
Menschen
regionale Ansprechpartnerin Sylvia Walter
Schloßstraße 5
09322 Penig
Tel: 037381 – 93135
Email-Kontakt: Interessenvertretung@online.ms
Nachfolgend der Wortlaut der zu unterstützenden
Petitionen:
1. PETITION – DAS RECHT KRANKER MENSCHEN AUF
STERBEHILFE:
Wortlaut der Petition*:
Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass
körperlich kranke Menschen, die aufgrund von Schmerzen
oder eines allgegenwärtigen Leidens den Wunsch äußern
sterben zu dürfen, Hilfe erhalten, die ein nachheriges
schmerzloses risikofreies Sterben ermöglicht. Die Würde
des Menschen sollte sich auch auf ein humanes Sterben
beziehen. Menschen, die sich gezwungen sehen ihrem Leiden
ein Ende zu setzen, sollten hierzu die gewünschte und
geforderte Unterstützung erhalten.
Begründung*:
Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 100.000
Suizidversuche unternommen, von welchen 10.000 tödlich
enden. Kranke, leidende Menschen wissen sich nicht anders
zu helfen, als von einem höheren Gebäude zu springen,
vor einen Zug, sich zu erhängen oder tödliche Gifte
einzunehmen. Es gibt keine Möglichkeit für die
Betroffenen sich Hilfe zu verschaffen. Mehr als 90.000
Suizidversuche scheitern jährlich – die Folgen sind
meist katastrophal für den Suizidenten. – Gebrochene,
amputierte Gliedmaßen – Querschnittslähmungen,
Verätzungen, schwerwiegende Hirnschädigungen usw. usf.
Meistens müssen die im Vorfeld ohnehin schwer
leidgeprüften Menschen ein zusätzliches Martyrium in
Kauf nehmen – Operationen, Schmerzen,
(Zwangs-)Aufenthalte in Krankenhäusern und in
Psychiatrien.
Das Leiden vieler Menschen wird hierdurch nur verstärkt.
Das Recht auf Selbstbestimmung muss in dem Maße greifen,
dass leidende, körperlich geschädigte Menschen, die
einem ständigen Schmerzszenario ausgesetzt sind, die
kraftlos ihrem Siechtum erliegen, Hilfe erlangen, wenn sie
darum bitten. - Wir haben das Recht unsere eigenen Kinder
„abzutreiben“ – lebensfähige, gesunde Kinder –
ebenso müssen wir als erwachsene, handlungs- und
entscheidungsfähige Menschen auch in unserem eigenen Fall
das Recht haben dürfen, humanes Sterben für uns zu
erwählen, wenn Krankheiten und andere Leiden uns derart
beschweren, dass der Weg der erweiterten Sterbehilfe für
uns zur erlösenden und einzigen Alternative wird. –
Warum müssen denn Menschen in diesem Zeitalter des
Fortschritts gezwungen werden einen schmerzvollen Freitod
wählen zu müssen? – In einer repräsentativen Umfrage
des Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare heißt es
im Spiegel-Dossier vom 22.11.2008: „Viele deutsche
Ärzte sind dafür, unheilbar kranken, leidenden Patienten
beim Suizid helfen oder gar auf ihren Wunsch hin deren
Leben beenden zu dürfen. ... Danach würde ein gutes
Drittel (35 Prozent) eine Regelung befürworten, die es
Ärzten ermöglicht, Patienten mit fortgeschrittener,
schwerer, unheilbarer Krankheit beim Suizid zu helfen. ...
Fast 40 Prozent können sich vorstellen, selbst Patienten
beim Suizid zu helfen.“ –
Patientenverfügungen und ihre gegenwärtige
„Ausschöpfbarkeit“ für eine „Absicherung“ im
Fall der Fälle sind im Grunde ein Hohn für die
Betroffenen – der leidende Mensch erhält zuletzt die
Option des Abschaltens der künstlichen Ernährung –
Verhungern und Verdursten zu müssen, ist ein unglaublich
qualvoller Prozess!
Uns allen bleiben voraussichtlich (altersbedingte)
Krankheit und Leiden nicht erspart – und der Tod ist
letztlich unser aller Los! Politiker haben es in der Hand,
auch im eigenen Interesse, ein humanes Sterben zu
gewährleisten. Kranke, leidende Menschen müssen die
Möglichkeit erhalten, ihrem Martyrium schmerzfrei und
human entkommen zu können, ohne den oftmals mit schweren
Folgen behafteten Suizidversuch unternehmen zu
müssen!
[Diese Petition wird laut schriftlicher Mitteilung des
Petitionsausschusses auf dem Petitionsportal des Deutschen
Bundestages nicht veröffentlicht werden, sie kann
entsprechend auch nicht mitgezeichnet werden (das ist
deshalb nicht möglich, da es in der Vergangenheit bereits
ähnliche Petitionen gab, die bereits veröffentlicht
wurden und deren Mitzeichnungsfrist zwischenzeitlich
beendet ist). Das tut aber keineswegs etwas zur Sache. Wer
diese Petition unterstützen möchte, kann das nach wie
vor tun. Dies ist allerdings nur möglich, indem man die
Petition im Ganzen einreicht - intern werden sodann auch
weiterhin die Stimmen gezählt - und darauf kommt es
an.
Über nachfolgenden Link gelangen Sie zur Liste der
öffentlich ausgestellten Petitionen des Deutschen
Bundestages:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition
Dort klicken Sie auf "Eine neue Petition einreichen". (Da
es auf der Eingabemaske nicht die Möglichkeit gibt die
Petition als "Massenpetition" einzureichen (sie wird aber
schlussendlich als solche gehandhabt), können Sie einfach
"Einzelpetition" wählen. Zur Wiederholung sei gesagt,
dass die Stimme jedes Einzelnen, der diese Petition
unterstützt und sie entsprechend im Ganzen einreicht,
intern gezählt wird - je mehr Stimmen es sein werden,
desto mehr Gewicht wird die Petition für sich verbuchen!]
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2. PETITION – STERBEHILFE FÜR PSYCHISCH KRANKE:
Wortlaut der Petition*:
Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Psychisch kranken Menschen, die aufgrund permanent
psychischen Leidensdrucks zu sterben wünschen, ist im
Hinblick auf das Grundrecht zur Selbstbestimmung
Sterbehilfe zuzuerkennen, sofern das Leiden für den
Kranken unzumutbar ist und freiwillige therapeutische
Behandlungsmaßnahmen erfolglos blieben. Es müssen
Rahmenbedingungen geschaffen werden, um leidenden Menschen
ein humanes, schmerzfreies Sterben zu ermöglichen, sofern
dies der festen Willenserklärung der Betroffenen
entspricht.
Begründung*:
Der Begriff von „Leid“ betrifft nicht ausschließlich
körperliches Leid, sondern äußert sich teils in auch
sehr schauriger Prägnanz im Falle psychisch kranker
Menschen. Eine „psychische Störung“ tritt in
mannigfaltiger Weise auf – die einzelnen
Krankheitsbilder im Detail zu benennen, soll nicht
Gegenstand dieser Petition sein. Viele vornehmlich so
bezeichneten „psychischen Störungen“ können im Wege
einer Therapie einen gewünschten Behandlungserfolg nach
sich ziehen. Doch entspricht es ebenfalls der Wahrheit,
dass sehr viele Betroffene, die unter schweren
Depressionen, Angststörungen, (wahnhaften) Psychosen und
dergleichen leiden, trotz ständiger Einnahme
entsprechender Psychopharmaka und Inanspruchnahme
verordneter Therapien dennoch einem ständigen
unerträglichen Delirium ausgesetzt sind, das das Leben
zur Qual macht.
Sicherlich gibt es massenweise Studienexpertisen und
Behandlungsempfehlungen, aber es gibt kein Patentrezept,
das alle psychisch Kranken einer nachhaltigen
vollständigen Remission überführt. In einer
Pressemitteilung „Psychische Gesundheit: neues
Verständnis – neue Hoffnung“ der
Weltgesundheitsorganisation heißt es: „Bis zu 60% der
unter Depressionen leidenden Menschen können mit der
richtigen Kombination von Antidepressiva und
Psychotherapie wieder genesen.“ – Den Übrigen kann
konkretisiert durch therapeutische Begleitung und
Medikamentengabe nicht geholfen werden. Sie befinden sich
in einer äußerst desolaten Situation.
Meist können sich die Betroffenen zu ihrer Krankheit
nicht äußern, müssen in der Öffentlichkeit
Stigmatisierung und Diffamierung fürchten und haben nicht
zuletzt auch selten die Möglichkeit sich einem Arzt
anzuvertrauen, ohne bei Äußerung von Suizidgedanken mit
der Einweisung in eine Psychiatrie rechnen zu müssen.
Ihnen werden damit zwei elementare Rechte verwehrt: das
Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf
persönliche Freiheit.
Zwangseinweisungen in Psychiatrien mögen im Falle
unkontrollierter Aggressivität oder einer dem Kurzschluss
folgenden Selbstgefährdung angebracht sein, aber sind
insofern nicht zulässig, hat ein Mensch für sich
reiflich das Für und Wider einer dem Suizid zuzuordnenden
Handlungsoption erwogen. – Die eigene Wahrnehmung der
Symptomatik einer psychischen Krankheit und des Leidens an
sich stellt sich zumeist für den Betroffenen ganz anders
dar, als das die Schulmedizin im schematischen
Klassifizierungsdenken begreift. – Ist es der freie,
begründete Wille eines kranken Menschen seinem meist
langwierigen Martyrium zu entkommen, erfordert dies
Hilfestellung, die auch den Entschluss sterben zu wollen
respektiert.
Sterbehilfe für leidende Menschen stellt sich als
unverzichtbares, freiheitliches Gut dar, um Menschen mit
irreversiblen psychischen Störungen den ersehnten
gesetzlichen Rahmen zu schaffen, in Würde und schmerzfrei
sterben zu dürfen, ohne den Weg einer meist qualvollen
Selbsttötung einschlagen zu müssen, was teils auch
verhängnisvolle Konsequenzen haben kann.
[Diese Petition wurde am 04.01.2010 im Petitionsportal des
Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die öffentliche
Mitzeichnung kann bis zum 16.02.2010 über nachstehenden
Link erfolgen:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition
;sa=details;petition=8666
Sollte die Mitzeichnungsfrist bereits beendet sein,
bedeutet das nicht, dass die Petition nicht mehr
unterstützt werden kann. Nach Ablauf der
Mitzeichnungsfrist können Sie die Petition wie folgt
einreichen (die Stimmen werden intern weiterhin
ausgezählt):
Über nachfolgenden Link gelangen Sie zur Liste der
öffentlich ausgestellten Petitionen des Deutschen
Bundestages.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition
Dort klicken Sie auf "Eine neue Petition einreichen". Die
Stimmen aller eingereichten Petitionen werden intern –
auch nach Ablauf der Mitzeichnungsfrist – weiterhin
ausgezählt.]
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Die Gemeinschaft zur Wahrung der Interessen körperlich
und psychisch kranker Menschen möchte den Unterstützern
und Mitzeichnern für deren Anteilnahme danken.
i. A. Sylvia Walter
Interessenvertretung körperlich und psychisch leidender
Menschen
regionale Ansprechpartnerin Sylvia Walter
Schloßstr. 5
09322 Penig
Tel: 037381 – 93135
Email-Kontakt: Interessenvertretung@online.ms
Die Interessenvertretung körperlich und psychisch
leidender Menschen möchte im Wege diverser Appelle der
Forderung nach mehr Menschenwürde und gemeinschaftlicher
Solidarität nachkommen.


